Satzung über die Rechtsstellung des 1. Bürgermeisters/der 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Schwanfeld28.10.2019 Rechtsstellungsatzung
Auf der Grundlage der Artikel 23 und 34 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Schwanfeld folgende Satzung:
§ 1 Erster Bürgermeister/Erste Bürgermeisterin Der 1. Bürgermeister/die 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Schwanfeld ist mit Beginn der Amtsperiode 2020 - 2026 (01. Mai 2020) Beamter/Beamtin auf Zeit (berufsmäßige/r Bürgermeister/in).
§ 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist ortsüblich bekannt zu machen.
Schwanfeld, 18.10.2019 Richard Köth, Dipl.-Ing. (FH), 1. Bürgermeister |
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