Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Schwanfeld für das Haushaltsjahr 2019; Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung28.10.2019 I. Nachstehend wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Schwanfeld amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung der Gemeinde Schwanfeld (Landkreis Schweinfurt) für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.887.550,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.062.600,00 € ab.
§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Bereiche (A) 350 v. H. b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
§ 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Schwanfeld, 21.10.2019 Gemeinde Schwanfeld Köth, Dipl.-Ing. (FH), 1. Bürgermeister
II. Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Schweinfurt vom 17.10.2019 Az. 30-941/2/1-175, rechtsaufsichtlich gewürdigt. Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung im Amtsblatt eine Woche lang in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, Zimmer 2a, während den allgemeinen Dienststunden, zur Einsicht-nahme bereit. |
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