16.03.2009 An alle Hausbesitzer: Druckverhältnisse in der öffentlichen Wasserversorgung
Da es in letzter Zeit zu Schäden an
Bauteilen der Wasser-Hausinstallation kam, erfolgt diese Information. Damit
möchten wir weitere Schäden möglichst verhindern. Nach den technischen Regeln
(u.a. DVGW Arbeitsblatt W 400- 1) sollen Ortsnetze für 10 bar
Systembetriebsdruck geplant werden. Als Ruhedruck im Schwerpunkt einer Druckzone
werden 4-6 bar Ruhedruck angestrebt. Diese Vorgaben werden aufgrund der
Rohrnetzberechnung in unserem Gemeindegebiet eingehalten. Allen Fachfirmen sind
die einschlägigen Vorschriften bekannt und sollten auch den Hauseigentümern von
diesen vermittelt werden, um Schäden in der Hausinstallation vorzubeugen.
Dennoch sollte nachfolgender Auszug aus dem Regelwerk die Situation
verdeutlichen: Auszug aus der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung
mit Wasser(AVBWasserV)“ § 12 Kundenanlage (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung,
Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss (Anm.
hinter der Wasseruhr), ... ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die
Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung
überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. Wichtig: Rückflusssicherungen, Druckminderer und Filter unterliegen einer
Inspektions- und Wartungspflicht durch den Hauseigentümer.
Den Hauseigentümern wird deshalb
empfohlen, den Hauswasserzähler in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.
Immer wieder kommt es vor, dass in einzelnen Haushalten, z.B.
Sicherheitsarmaturen wie Druckminderer oder Überdruckventile defekt sind. Die
Folge ist ein stetiger Wasserverbrauch über 24 Stunden am Tag. Oft bleibt dieser
schleichende Wasserverlust vom Hausbesitzer unbemerkt. Somit gelangt ungenutztes
Trinkwasser direkt ins Abwasser und wird von der Wasseruhr gezählt.
Um unnötig hohe Wasser- und
Abwasserrechnungen zu vermeiden, empfehlen wir daher die regelmäßige Kontrolle
Ihres Wasserzählers. Achten Sie dabei auf das kleine Rad im Wasserzähler,
welches beim Nullverbrauch auch zum Stillstand kommen sollte. Andernfalls wäre
eine Überprüfung Ihrer Hausinstallation durch eine geeignete Fachfirma
notwendig. |